Elternvertretungen haben Anspruch auf die Kontaktdaten ihrer Klassen-/Schulelternschaft

In Anbetracht der aktuell bevorstehenden Wahlen der Klassen- und Schulelternschaften erinnern wir an eine im März 2025 veröffentlichte Meldung des Landeselternrates Niedersachsen (LER) in der festgestellt wird, dass Elternvertretungen ein Anrecht darauf haben, die Kontaktdaten ihrer Klassenelternschaft von ihrer Schule zu bekommen. Dies hat der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen Herr Lehmkemper auf Anfrage des LER bestätigt:

 „Die Erziehungsberechtigten wirken als Teil der verantwortlichen Schule u. a. durch Klassenelternschaften und den Schulelternrat in der Schule mit (§ 88 Nds. Schulgesetz). Sie unterstützen daher den Bildungsauftrag der Schule und helfen dabei, Schülerinnen und Schüler zu fördern, zu erziehen sowie die Schulqualität weiterzuentwickeln.

 Daher darf eine Schule Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Erziehungsberechtigter von Schülerinnen und Schülern einer Klasse an Vorsitzende der Klassenelternschaft und deren Stellvertretung(en) gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1-4 Nds. Schulgesetz offenlegen, damit diese die Erziehungsberechtigten einer Klasse zu Elternabenden einladen können. Diese Datenverarbeitung ist erforderlich, weil dadurch eine direkte und von der Schule unabhängige Kommunikation zwischen den Erziehungsberechtigten an den Elternabenden ermöglicht wird.“

Dies ist äquivalent für die Kontaktdaten der Vorsitzenden/Stellvertretung der Klassenelternschaften für den Schulelternrat anzuwenden. Weiterhin gilt, dass Daten von Eltern, die der Weitergabe von Kontaktdaten nach Maßgabe von Artikel 21 der Datenschutzgrundverordnung widersprochen haben, nicht übermittelt werden dürfen.

 Das Kultusministerium hat sich der rechtlichen Einschätzung angeschlossen. Der Landeselternrat hofft, dass das die künftige Arbeit etwas erleichtert!

Falls Probleme auftreten, können Eltern sich an die Stelle für Datenschutz in Ihrem jeweiligen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung wenden. Die Kontaktdaten können Sie in der Geschäftsstelle des Landeselternrates Niedersachsen unter 0511-1208810 bekommen. 

Zur Original-Meldung des Landeselternrates Niedersachsen